Die Fachkommission Eisschnelllauf des BEV hat folgendes festgelegt:

Publikum bei Einhaltung folgender Regeln möglich

  • für die Einhaltung sind die Vereine verantwortlich
  • 3 G- Regel
  • Medizinische Maske ist gesamte Zeit zu tragen
  • Mindestabstand 1,5 m
  • der zugewiesene Block ist nicht zu verlassen (auch nicht bei Siegerehrung)
  • Einlass bei Block C
  • SCC  Block 3 , EVB Bloch 2, TSC Block 1

Reglung für den Trainingsbetrieb

Für die Einhaltung verantwortlich sind die jeweiligen Vereine und Trainer. Bei Nichteinhaltung widerrufen wir die Publikumsreglung

  • 3 G Regel
  • Eingang P
  • Aufenthalt Balkon
  • Tragen einer medizinischen Maske
  • Abstandsregelung 1,5 m
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