Die Fachkommission Eisschnelllauf des BEV hat folgendes festgelegt:
Publikum bei Einhaltung folgender Regeln möglich
- für die Einhaltung sind die Vereine verantwortlich
- 3 G- Regel
- Medizinische Maske ist gesamte Zeit zu tragen
- Mindestabstand 1,5 m
- der zugewiesene Block ist nicht zu verlassen (auch nicht bei Siegerehrung)
- Einlass bei Block C
- SCC Block 3 , EVB Bloch 2, TSC Block 1
Reglung für den Trainingsbetrieb
Für die Einhaltung verantwortlich sind die jeweiligen Vereine und Trainer. Bei Nichteinhaltung widerrufen wir die Publikumsreglung
- 3 G Regel
- Eingang P
- Aufenthalt Balkon
- Tragen einer medizinischen Maske
- Abstandsregelung 1,5 m